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Umsatzsteuerrisiko bei mehrmaliger Rechnungsübermittlung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2532Die mehrmalige Übermittlung von Rechnungen ist tägliche Praxis und zeigt sich in verschiedensten Fallkonstellationen. Die Finanzverwaltung wendete in diesen Fällen oftmals § 14c UStG an, was in einer doppelten, regelmäßig nur schwer zu korrigierenden Steuerschuld resultiert. Präventiv bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, einer Doppelbesteuerung entgegenzuwirken. Mit NWB EAAAE-12978 wurde die Problematik insoweit teilweise entschärft, als dass die mehrmalige Übermittlung identischer Rechnungen nicht mehr § 14c UStG unterfallen sollen. Entgegen der Verwaltungsmeinung muss dies auch für Altfälle gelten.
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Mangelndes Problembewusstsein
[i]Herrschende Verwaltungsmeinung beachtenDas Risiko einer doppelten Umsatzsteuerschuld bei mehrmaliger Rechnungsübermittlung kann unter Beachtung der herrschenden Verwaltungsmeinung nicht unterschätzt werden. In vielen Fällen dürfte das Bewusstsein für ein steuerliches Risiko fehlen, was der Problematik zusätzliche Brisanz verleiht.
[i]Mehrfache Übermittlung inhaltsgleicher RechnungenBei der mehrfachen Übermittlung inhaltsgleicher Rechnungen zeigt sich, dass die Nichtanwendung von § 14c UStG in Übereinstimmung mit der nunmehrigen Verwaltungsauffassung sach...