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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 116/09

Leitsatz

Leitsatz:

Die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes in Gestalt des Aussetzungsverfahrens nach § 86b Abs. 1 SGG darf nicht mit dem Risiko verbunden sein, für im Zuge der Vollzugsfolgenbeseitigung auf Seiten der die Vollstreckung betreibenden Körperschaft entstehende Zinsen zu haften; diese Koppelung verstieße gegen die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG.

Fundstelle(n):
FAAAE-13954

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