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BFH 9.11.2011 X R 60/09, StuB 14/2012 S. 565

Umwandlungssteuerrecht | Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger Veräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage unter Aufdeckung der stillen Reserven

(1) Der Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 UmwStG steht weder § 42 AO noch die Rechtsfigur des Gesamtplans entgegen, wenn vor der Einbringung eine wesentliche Betriebsgrundlage des einzubringenden Betriebs unter Aufdeckung der stillen Reserven veräußert wird und die Veräußerung auf Dauer angelegt ist. (2) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Wirtschaftsgut eine wesentliche Betriebsgrundlage des einzubringenden Betriebs im Rahmen von § 24 Abs. 1 UmwStG darstellt, ist in Fällen der Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge der Zeitpunkt der tatsächlichen Einbringung (Bezug: § 42 AO; § 24 Abs. 1, 2 UmwStG). S. 566

Praxishinweise

(1) Wird bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage des Einzelunternehmens zurückbehalten, kommt eine Anwendung von § 24 UmwStG grundsätzlich nicht...