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Kauf einer Vertragsarztpraxis
Beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis ist gem. NWB TAAAE-06509 neben dem erworbenen Praxiswert kein weiteres selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut in Form des mit einer Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteils vorhanden. Dies gilt auch für die Übernahme sog. Abrechnungspunkte (Bezug: § 7 Abs. 1 EStG).
Der BFH hat 2011 entschieden, dass der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt grds. kein neben dem Praxiswert stehendes Wirtschaftsgut darstellt ( NWB GAAAD-91767). Allerdings hat der BFH in seinem Urteil ausgeführt, dass dieser grds. in den Praxiswert eingeflossene wertbildende Faktor sich dann zu einem eigenständigen Wirtschaftsgut konkretisieren kann, wenn er zum Gegenst...