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IDW RS HFA 2 zur Anwendung von IFRS
Der HFA hat am in seiner 228. Sitzung eine Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW RS HFA 2) verabschiedet.
Gegenstand der Verlautbarung sind Einzelfragen zur Anwendung ausgewählter IFRS. Als Folge der zahlreichen Neuregelungen durch das IASB wurde die Verlautbarung aktualisiert; gleichzeitig wurde dem Fortgang der Diskussion über bestimmte Auslegungsfragen auf internationaler Ebene Rechnung getragen.
Die zusammengefassten Änderungen im Vergleich zum Entwurf finden IDW-Mitglieder im Mitgliederbereich der Website www.idw.de in der Rubrik „Aus der Facharbeit”, „Änderungen von endgültigen Verlautbarungen”.