Stellen die im Streitjahr 2002 zugeflossenen Erstattungszinsen i.S. des § 233a AO Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 vom (BGBl I 2010, 1768) dar? - (Auf das zu der gleichen Rechtsfrage beim BFH anhängige Revisionsverfahren VIII R 1/11 wird hingewiesen.)
Hat das FG den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, weil dem Alter und dem Gesundheitszustand des Klägers u.a. bei Fristsetzung gemäß § 79b FGO nicht ausreichend Rechnung getragen wurde? - Gestritten wird ferner um den Abzug von Verlusten aus Anteilsveräußerungen gemäß § 17 EStG, verschiedener Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus §§ 20, 21 EStG und als Sonderausgaben gemäß § 10b EStG, die Anrechnung ausländischer Quellensteuer sowie festgesetzte Zinsen gemäß § 233a AO.
Einkünfte aus Kapitalvermögen; Erstattungszinsen; Rechtliches Gehör; Vermietung und Verpachtung; Werbungskosten; Zinsfestsetzung
Fundstelle(n): NAAAE-13759
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.