BFH - VIII R 22/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 4 Abs 9, EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 52 Abs 12 S 11, EStG § 52 Abs 23 S 5, EStG § 52 Abs 30a
Rechtsfrage
Ist die rückwirkend bereits für die Veranlagungszeiträume ab 2004 angeordnete Geltung der § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG verfassungsrechtlich unzulässig, und handelt es sich bei den in den Streitjahren 2004 und 2005 entstandenen Aufwendungen für ein Erststudium, das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattgefunden hat --entgegen § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG-- um Betriebsausgaben und nicht um Sonderausgaben?
Erststudium; Rechtsanwalt; Rückwirkungsverbot; Sonderausgabe; Vorweggenommene Betriebsausgaben
Fundstelle(n):
JAAAE-13756