Am jeweiligen Rückzahlungstag zum Nennwert einzulösende Teilschuldverschreibungen, bei denen in Abhängigkeit von der Kursentwicklung
bestimmter Aktien sog. Bonusbeträge gezahlt werden, sind Kapitalforderungen i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
Auch wenn diese Teilschuldverschreibungen keine Emissionsrendite aufweisen, sind Kapitalnutzungsentgelt und Wertentwicklung
des Kapitals rechnerisch voneinander abgrenzbar. Der Ansatz der Marktrendite kommt daher nicht in Betracht.
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 1 DStRE 2013 S. 269 Nr. 5 DStZ 2012 S. 566 Nr. 16 EFG 2012 S. 1658 Nr. 17 RAAAE-13710
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