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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 2130/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5, EStG § 12 Nr. 1, LStR R 42 Abs. 1 S. 8

Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers

Unentgeltlich genutzte Räumlichkeiten im Haus der Eltern sind kein eigener Hausstand

Leitsatz

1. Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spricht, je länger die Auswärtstätigkeit dauert, immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt wurden und die Heimatwohnung nur noch für Besuchszwecke vorgehalten wird.

2. Im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung stellt die Anzahl der Heimfahrten lediglich ein, nicht jedoch das allein entscheidende Indiz für das Bestehen eines Lebensmittelpunkts am Heimatort dar.

3. Voraussetzung für das Vorhalten eines eigenen Hausstands im Haus der Eltern ist eine maßgebliche finanzielle Beteiligung des Steuerpflichtigen an den Kosten des dortigen Haushalts.

4. Eine solche ist nicht gegeben, wenn die Wohnräume unentgeltlich überlassen werden und erst in einem nachträglich abgeschlossenen Mietvertrag rückwirkend eine pauschale Beteiligung an den Betriebskosten vereinbart und tatsächlich – außerhalb des Streitzeitraums – auch nachgezahlt wird.

Fundstelle(n):
StBW 2012 S. 679 Nr. 15
AAAAE-13707

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