Arbeitshilfe - Stand: 07.01.2013

Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Land Rover Defender CC 130

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Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Land Rover Defender CC 130:

Ist ein Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine der Marke Land Rover Defender CC 130 (Dieselmotor, Hubraum 2.495 ccm; Gesamtgewicht 3.500 kg) als PKW oder als LKW zu besteuern? - Sind für die Berechnung der Bodenfläche als Ladefläche die (belastbaren) Radkästen mit zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
GAAAE-13689