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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 20-21 | Betriebsausgaben: Abzugsverbot für Geldbußen der EU-Kommission

Das oberste deutsche Steuergericht muss entscheiden, ob – entsprechend der Auffassung der Finanzverwaltung – von der EU-Kommission festgesetzte Geldbußen wegen Wettbewerbsrechtsverstößen in vollem Umfang dem Betriebsausgabenabzugsverbot unterliegen. Oder ist ein Anteil enthalten, der den rechtswidrig erlangten wirtschaftlichen Vorteil abschöpft? Zudem informieren wir Sie über ein Urteil des FG Köln zur Übernahme von Bußgeldern als Arbeitslohn.

Track 20 | Abzugsverbot für Geldbußen

Zum Abzugsverbot für Geldbußen ist ebenfalls ein interessantes Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Konkret geht es um die Frage: Kann für ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld eine Rückstellung in der Steuerbilanz gebildet werden?

§ 4 Abs. 5 EStG enthält bekanntlich den Katalog der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Dazu zählen nach Nummer 8 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die festgesetzt werden von einem Gericht oder einer Behörde in Deutschland sowie von Organen der EU. Aus dem Abzugsverbot bei den Betriebsausgaben folgt: Eine Rückstellung wegen der angedrohten Geldbuße darf im Ergebnis in der Steuerbilanz ebenfalls nicht gebildet werden.

Das Abzugsverb...