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NWB direkt Nr. 30 vom Seite 807

Abschaffung der Mehrmütterorganschaft und Verlustverwertungsbeschränkungen bei stillen Beteiligungen

Dr. Roland Wacker

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-13339 Kennzeichen der früheren Mehrmütterorganschaft war, dass sich mehrere an einer Organgesellschaft (Kapitalgesellschaft) beteiligte Unternehmen – zumeist handelte es sich hierbei gleichfalls um Kapitalgesellschaften – zum Zweck der einheitlichen Ausübung ihrer Beteiligungsrechte zu einer sog. Willensbildungs-GbR zusammengeschlossen haben. Nachdem die Mehrmütterorganschaft zunächst mit dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz gesetzlich verankert worden war, wurde sie bereits mit dem kurz darauf ergangenen Steuervergünstigungsabbaugesetz abgeschafft. Mit den Übergangsregelungen für diese Gesetzesverschärfung sowie für die gleichfalls mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz beschlossenen Verlustverwertungsbeschränkungen bei Innengesellschaften, die nach der Absicht des Gesetzgebers die Abschaffung der Mehrmütterorganschaft flankieren sollen, beschäftigen sich zwei Entscheidungen des und Urteil vom - I R 62/08). Danach sind die Überleitungsbestimmungen verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Steuerverschärfungen in sog. Altfällen für die Wirtschaftsjahre 2003 bzw. 2002/2003 nicht zum Tragen k...