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FG Münster 10.05.2012 2 K 1947/00 E, NWB 30/2012 S. 2443

Einkommensteuer | Erstattungszinsen nicht notwendig steuerbar

Der BFH hatte 2010 entschieden, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind (, BStBl 2011 II S. 503). Als Reaktion auf diese Rechtsprechung hatte der Gesetzgeber mit dem JStG 2010 eine „klarstellende” Regelung in das Gesetz aufgenommen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG). Hiernach unterliegen erstattete Einkommensteuerzinsen der Besteuerung. Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, können jedoch weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Gesetzesänderung ist gem. § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG in allen Fällen anzuwenden, in denen die Steuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. In zwei Urteilen vom hat der 2. Senat des FG Münster klargestellt, dass Zinsen, die der Fiskus auf Steuere...