Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Obligatorische Beiträge an die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie aus Einkünften stammen, die in Deutschland aufgrund des DBA Schweiz steuerfrei sind. (2) Der fehlende Sonderausgabenabzug verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. (3) Die entsprechenden Beiträge können auch nicht bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden.
Es ist nur schwer nachzuvollziehen, aus welchem Recht der Kläger glaubte, für seine ausländischen Sozialversicherungsbeiträge gleich eine doppelte steuerliche Berücksichtigung beanspruchen zu können. Mit dem Abzug der Beiträge von seinem Schweizer Einko...