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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AL 356/10

Streitig ist, ob Nebeneinkommen auf Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe von § 141 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) anzurechnen ist.

Fundstelle(n):
HAAAE-13239

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