Umsätze nach Ablegung der staatlichen Podologen-Prüfung, aber vor Erteilung der Erlaubnis zur Führung des Titels "Podologe"
Leitsatz
1. Nach st. Rspr. des BFH, der der Senat folgt, kann sich der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation für die nicht
unter die Katalogberufe fallenden Unternehmer insbesondere aus berufsrechtlichen Regelungen ergeben.
2. Die Berufsqualifikation ist bereits mit Ablegung der Staatlichen Prüfung zum Podologen (§ 4 Satz 2 PodG) gegeben. Die Erlaubniserteilung
(§ 1 Abs. 1 Satz 1 PodG) ist für die Anwendung des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG nicht maßgeblich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 3 DStR 2013 S. 8 Nr. 3 DStRE 2013 S. 295 Nr. 5 EFG 2012 S. 1789 Nr. 18 KÖSDI 2012 S. 18124 Nr. 11 QAAAE-13129
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