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FG Köln Urteil v. - 7 K 1719/08 EFG 2012 S. 1708 Nr. 18

Gesetze: AO § 169 Abs 1 Satz 3 Nr 2VwZG a.F. § 9 Abs 1 VwZG a.F. § 14 Abs 1 VwZG a.F. § 15 Abs 1 und Abs 2 AO § 122 Abs 5

Verfahren:

Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung, Heilung, Verjährung

Leitsatz

1) Eine öffentliche Zustellung ist unwirksam, wenn das Finanzamt seiner Verpflichtung nicht nachkommt, im Vorfeld einer öffentlichen Zustellung den Aufenthaltsort des Steuerpflichtigen mit allen zumutbaren und geeigneten Maßnahmen zu ermitteln.

2) Ist der Steuerpflichtige ins Ausland verzogen und leistet der Zuzugsstaat (hier die Schweiz) keine Amtshilfe bei der Zustellung in Steuersachen, setzt eine wirksame öffentliche Bekanntmachung die vorherige Aufforderung zur Benennung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten voraus.

3) Die Heilung der fehlerhaften öffentlichen Zustellung durch Übersendung einer Bescheidkopie hat Bedeutung für den Lauf der Rechtsmittelfrist, nicht aber für die Hemmung der Festsetzungsfrist.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1708 Nr. 18
YAAAE-13122

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