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FG Köln Urteil v. - 5 K 1542/09 EFG 2012 S. 1582 Nr. 16

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 3 Nr 3

Grunderwerbsteuer:

Anteilsübertragung bei mittelbarer Beteiligung

Leitsatz

1) Eine Anteilsübertragung i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG setzt im Falle mittelbarer Beteiligung des Anteilserwerbers voraus, dass auf jeder Beteiligungsstufe eine Quote von 95% erreicht wird.

2) Anteile im Besitz der Gesellschaft selbst - eigene Anteile - bleiben bei der Ermittlung der Quote unberücksichtigt.

3) Anteile einer 100%igen Tochtergesellschaft, die diese an der Muttergesellschaft innehat, sind keine eigenen Anteile und damit bei der Ermittlung der Quote zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1826 Nr. 30
BB 2013 S. 1062 Nr. 18
EFG 2012 S. 1582 Nr. 16
EAAAE-13120

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