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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1954/11 EFG 2012 S. 1656 Nr. 17

Gesetze: § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG, § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG, § 233a AO

Steuerpflicht von Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Die rückwirkende Gesetzesänderung, die die Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233a AO) als Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG anordnet, ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 13
DStRE 2013 S. 718 Nr. 12
EFG 2012 S. 1656 Nr. 17
ErbStB 2012 S. 264 Nr. 9
Ubg 2013 S. 461 Nr. 7
XAAAE-13118

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