Finanzgericht Hamburg v. - 1 K 19/11 EFG 2012 S. 1684 Nr. 17
Gesetze:
VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67 Satz 1
VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68
VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 11 Abs. 1 Satz 1
VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 87 Abs. 8 Satz 1
EStG 2010§ 64 Abs. 2 Satz 1
EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Einkommensteuer/Kindergeld: Kindergeldberechtigung eines in Deutschland wohnhaften EU-Ausländers für seine Kinder, die im
EU-Ausland im Haushalt der Kindesmutter leben
Leitsatz
Besteht nach den Rechtsvorschriften mehrerer EU-Mitgliedstaaten nur ein Kindergeldanspruch einer Person, so kann ein Anspruch
auf Kindergeld anderer Personen bzw. ein Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes an andere Personen nicht aufgrund europäischer
Vorschriften fingiert werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1684 Nr. 17 YAAAE-13109
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