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FG Köln Urteil v. - 15 K 1425/09 EFG 2012 S. 1754 Nr. 18

Gesetze: EStG § 33 Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen:

Aufwendungen für den Besuch einer Logopädieschule keine agB

Leitsatz

Aufwendungen für den Besuch einer Logopädieschule sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn der Schulbesuch wegen einer Dyskalkulie des Kindes zwar medizinisch angezeigt sein mag, der Schulbesuch aber nicht als Heilbehandlung durchgeführt wird.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1754 Nr. 18
VAAAE-13094

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