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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 752/10 E EFG 2012 S. 1323 Nr. 14

Gesetze: AO § 118 Satz 1, AO § 149 Abs. 1 Satz 2, AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, EStG § 25 Abs. 3, EStG § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, EStG § 44a Abs. 2 Satz 2, EStG § 46 Abs. 2, EStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, EStDV § 56 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

Anlaufhemmung bei Nichtabgabe der Steuererklärung - Unbeachtlichkeit einer NV-Bescheinigung

Leitsatz

Die Erteilung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) gemäß § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG zum Zweck der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug durch den Schuldner der Kapitalerträge lässt die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht entfallen und hat daher keine Auswirkung auf die Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist wegen Nichtabgabe der Steuererklärung gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 11 Nr. 10
DStRE 2013 S. 440 Nr. 7
EFG 2012 S. 1323 Nr. 14
GAAAE-13086

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