Zuordnung von Verbindlichkeiten zum Zwecke der Wertanpassung nach Einbringung eines Teilbetriebs kein Gestaltungsmissbrauch
Leitsatz
1) Die Wertminderung eines eingebrachten Teilbetriebs in eine Personengesellschaft zum Zwecke der Wertanpassung durch die
Zuordnung von negativen neutralem Vermögen (Verbindlichkeiten) stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar und
führt jedenfalls dann nicht zu einem steuerpflichtigen Gewinn, wenn die realisierten stillen Reserven steuerverstrickt bleiben.
2) § 42 AO findet auch dann keine Anwendung, wenn das negative Betriebsvermögen von der aufnehmenden Personengesellschaft
in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Einbringungsvorgang mit Mitteln getilgt wird, die vom anderen Gesellschafter - ebenfalls
zum Zwecke des Wertausgleichs für seinen weniger werthaltigen Teilbetrieb - eingebracht worden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): Nr. 12/2012 S. 599 BB 2012 S. 2046 Nr. 33 EFG 2012 S. 1798 Nr. 18 KÖSDI 2012 S. 18120 Nr. 11 HAAAE-13077
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