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BFH 25.05.2012 14 K 2289/11 E, NWB 29/2012 S. 2363

Einkommensteuer | Kosten für Hundebetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Mit Urteil vom hat das FG Münster zu der Frage Stellung genommen, ob die Kosten für einen „Hundesitter” gem. § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind. Der Kläger besitzt zwei Hunde, für die er mehrfach im Monat einen Betreuungsservice in Anspruch nimmt. Die Hunde wurden von einem „Hundesitter” abgeholt und auch wieder zurück gebracht. Eine Betreuung der Tiere in der Wohnung des Klägers oder in dessen Garten fand nicht statt. Die hierfür angefallenen Aufwendungen machte er in den Streitjahren 2008 und 2009 als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Das FG Münster führte u. a. aus, dass die Leistungen für die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes grds. haushaltsnah sind. Denn Tätigkeiten wie das Füttern, die ...