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FG Niedersachsen 24.4.2012 15 K 365/11, NWB 29/2012 S. 2366

Abgabenordnung | Fristverlängerung bei Steuerfall mit hoher Abschlusszahlung

Ergibt sich aus der Veranlagung für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum eine hohe Abschlusszahlung, ist das Finanzamt laut im Regelfall gehalten, die Steuererklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Fristen anzufordern. Eine Abschlusszahlung bei der Einkommensteuer berechtigt das Finanzamt, auch zur termingebundenen Abgabe der Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung [i]Groos/Groos, NWB 32/2011 S. 2680 aufzufordern. Ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung der regulären Erklärungsfrist besteht nicht.