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Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit im Insolvenzverfahren
Darstellung der geänderten Rechtsprechung des BFH
[i]Gerling, NWB 41/2011 S. 3424Mit seinen Entscheidungen vom - II R 49/09 (BStBl 2011 II S. 944) und vom - II R 54/10 (BStBl 2012 II S. 149) hat der BFH seine Rechtsprechung zur Frage der Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit im Insolvenzverfahren geändert. Nach der neuen Rechtsprechung ist nunmehr die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer dann eine Verbindlichkeit der Insolvenzmasse, wenn das Fahrzeug, für das die Steuer zu entrichten ist, Teil der Insolvenzmasse ist. Wer verkehrsrechtlich Fahrzeughalter ist, hat insoweit keine Bedeutung (mehr).
I. Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer
[i]Steuerliches MassenverfahrenBei dem Verfahren zur Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um ein steuerliches Massenverfahren. Die zur Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer benötigten Besteuerungsgrundlagen technischer Art entstammen zu wesentlichen Teilen dem Verkehrsrecht. Diese Informationen werden der Finanzverwaltung von den Zulassungsbehörden zusammen mit den Angaben zur Person des Fahrzeughalters, der regelmäßig zum Steuerpflichtigen im Kraftfahrzeugsteuerrecht wird, übermittelt, ohne dass eine Sachbearbeitung im klassischen Sinne stattfindet. Im Insolvenzfall des Fahrzeugh...