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Umsatzsteuer | Umsätze aus einer ohne arztähnliche Berufsqualifikation betriebenen Praxis nicht steuerbefreit
Der Betrieb einer Praxis für Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren ist nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn die Stpfl. nicht über eine arztähnliche Berufsqualifikation verfügt. Die Unternehmerin kann sich auch nicht auf die Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG berufen, wenn ihr die erforderliche Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter fehlt (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG 1999; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG).