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PiR Nr. 7 vom Seite 232

Regelmäßige Großinspektion bei geleasten Anlagen

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die Fluglinie F least ab ein neues Flugzeug für sieben Jahre mit Option auf weitere acht Jahre. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Flugzeugs beträgt 20 Jahre. Alle fünf Jahre ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Großinspektion und Generalüberholung (nachfolgend: einheitlich als Inspektion bezeichnet) fällig, die Kosten von 5 Mio € verursacht.

Inspektionen während der Laufzeit des Leasingvertrags sind von F durchzuführen. Zur Absicherung dieser Verpflichtung erhält der Leasinggeber als Kaution neben der normalen Leasingrate eine jährlich, jeweils zum 30. 6. zu leistende Zahlung von 1 Mio €. Mit Erledigung der Inspektion und Überholung wird die Kaution zurückgewährt.

Endet der Leasingvertrag aus ordentlichen oder außerordentlichen Gründen während eines noch laufenden Fünf-Jahres-Inspektionsintervalls, hat F die anteiligen Inspektionskosten in der Weise zu tragen, dass die geleistete Kaution verfällt. Bei einem planmäßigen Vertragsende nach sieben Jahren würde demnach ein Betrag von 2 Mio € verfallen.

II. Fragestellung

Wie sind die Inspektionskosten in der Bilanz und GuV der F zu berücksichtigen, und zwar in Abhängigkeit davon, ob

  • der Le...

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