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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 155/11 G,F

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1, FGO § 155, ZPO § 227

Terminsaufhebung wegen Erkrankung – Klageerhebung ohne Unterschrift – Mehrheit von Geschäftsführern der bevollmächtigten GmbH

Leitsatz

  1. Die Erkrankung eines der fünf Geschäftsführer der Prozessbevollmächtigten ist kein erheblicher Grund für eine Aufhebung des Termins.

  2. Eine durch eine bevollmächtigte GmbH erhobene Klage ist unzulässig, wenn die Klageschrift von keinem ihrer vertretungsberechtigten Geschäftsführer unterschrieben worden ist.

Fundstelle(n):
MAAAE-12838

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