Erbschaftsteuer: Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht
Leitsatz
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit des § 16 Abs. 2 ErbStG mit dem Unionsrecht, soweit danach bei dem der
beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden Erwerb eines im Inland belegenen Grundstücks von einem im EG-Ausland ansässigen
Erblasser für den im EG-Ausland ansässigen Erwerber nur ein Freibetrag von 2.000 Euro abzuziehen ist, während bei einem Erwerb
durch Erbanfall ein Freibetrag von 400.000 Euro gewährt würde, wenn der Erblasser oder der Erwerber zur Zeit des Erbfalls
seinen Wohnsitz im Inland hätte.
Bei der Aussetzung der Vollziehung ist von einem Freibetrag von 400.000 Euro auszugehen.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 26/2012 S. 2124 StBW 2012 S. 599 Nr. 13 SAAAE-12836
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