Jahresbezogene Betrachtungsweise für die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
Leitsatz
1) Ein Fahrtenbuch muss über einen Zeitraum von einem ganzen Kalenderjahr geführt werden (jahresbezogene Betrachtung), um
als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch anerkannt werden zu können.
2) Wird ein Fahrtenbuch nur für einen Teil des Jahres geführt, besteht eine Manipulationsgefahr dahingehend, dass bestimmte
Zeiträume mit höherem Privatnutzungsanteil - insbesondere Urlaubszeiten - nicht erfasst werden und somit ein verzerrtes Bild
entsteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 1506 Nr. 24 DB 2012 S. 12 Nr. 25 DStR 2013 S. 6 Nr. 18 DStRE 2013 S. 706 Nr. 12 EFG 2012 S. 1450 Nr. 15 GStB 2012 S. 339 Nr. 10 KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 7 StBW 2012 S. 591 Nr. 13 Ubg 2013 S. 461 Nr. 7 OAAAE-12833
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