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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 3189/08 VM, VE

Gesetze: MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. aMinöStV § 50 Abs.1EnergieStG § 27 Abs. 2 Nr. 1EnergieStG § 27 Abs. 2 Nr. 2EnergieStG § 45EnergieStG § 52 Abs. 1 Satz 1EnergieStV § 60 Abs. 4EnergieStV § 60 Abs. 5 RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG Art. 15 Abs. 1 Buchst. j

Mineralöl- und Energiesteuervergütung für Flugbenzin

Leitsatz

  1. Für die Vergütung von Mineralölsteuer und Energiesteuer auf Flugturbinenkraftstoff darf nach dem höherrangigen Gemeinschaftsrecht nicht darauf abgestellt werden kann, ob der Anbieter von entgeltlichen Luftfahrt-Dienstleistungen ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen betreibt (vgl. EuGH-Rspr.).

  2. Der Ausschluss der Mineralölsteuerbefreiung für Prüfungsflüge, die sowohl der Vorbereitung von Flügen zu kommerziellen als auch zu privaten nichtgewerblichen Zwecken dienen können, widerspricht nicht dem Gemeinschaftsrecht.

  3. Die Energiesteuer für Prüfungsflüge ist vergütungsfähig.

Fundstelle(n):
UAAAE-12831

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