Mineralöl- und Energiesteuervergütung für Flugbenzin
Leitsatz
Für die Vergütung von Mineralölsteuer und Energiesteuer auf Flugturbinenkraftstoff darf nach dem höherrangigen Gemeinschaftsrecht
nicht darauf abgestellt werden kann, ob der Anbieter von entgeltlichen Luftfahrt-Dienstleistungen ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen
betreibt (vgl. EuGH-Rspr.).
Der Ausschluss der Mineralölsteuerbefreiung für Prüfungsflüge, die sowohl der Vorbereitung von Flügen zu kommerziellen als
auch zu privaten nichtgewerblichen Zwecken dienen können, widerspricht nicht dem Gemeinschaftsrecht.
Die Energiesteuer für Prüfungsflüge ist vergütungsfähig.
Fundstelle(n): UAAAE-12831
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