Keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung bei Zurückhaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen
Leitsatz
Die Veräußerung des Bereichs "Gastronomie" eines Groß- und Einzelhandels mit Getränken, der neben Getränkeabholmärkten, die
er teils in eigener Regie und teils im Wege des Franchise führt, Gastronomiebetriebe und Veranstaltungen im Bereich Gastronomie
beliefert, ist schon dann keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung, wenn das Grundstück, auf dem die Leergutsortierung für
den Bereich "Gastronomie" betrieben worden ist und das daher als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen ist, nicht mitveräußert
wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 1506 Nr. 24 DB 2013 S. 15 Nr. 1 DB 2013 S. 15 Nr. 1 EFG 2012 S. 1454 Nr. 15 AAAAE-12816
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