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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 453/10 E EFG 2012 S. 1335 Nr. 14

Gesetze: EStG § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. cEStG § 7g Abs. 3EStG § 52 Abs. 23 Satz 3EStG a.F. § 7g Abs. 3

Aufstockung einer nach § 7g EStG a.F. gebildeten Ansparabschreibung

Leitsatz

  1. Eine nach Maßgabe der Altfassung des § 7g EStG gebildete Ansparabschreibung kann trotz der Überschreitung der durch das UntStRefG vom eingeführten Gewinngrenze im zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung aufgestockt werden.

  2. Die Übergangsregelung des § 52 Abs. 23 Satz 3 EStG 2007 Gesetzes lässt Raum für eine parallele Anwendung der Altfassung des § 7g EStG. bei unter dessen Geltung gebildeten Ansparabschreibungen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 9
DStRE 2013 S. 405 Nr. 7
EFG 2012 S. 1335 Nr. 14
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2012 S. 639
Ubg 2013 S. 256 Nr. 4
GAAAE-12814

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