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Überversorgung bei dauerhafter Reduzierung der Aktivbezüge
Steuerliche Behandlung von Versorgungsanwartschaften unabhängig von arbeitsrechtlichen Maßgaben
Der BFH konkretisiert die Anforderungen an eine steuerunschädliche Überversorgung im Fall eines sanierungsbedingten Gehaltsverzichts von Gesellschafter-Arbeitnehmern. Er bestätigt überdies die Verwaltungsauffassung, wonach die Feststellung einer Überversorgung ein im Einzelfall widerlegbarer Anhaltspunkt ist, wenn der Gehaltsverzicht keine unzulässige Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen darstellt.
Sachverhalt und Entscheidung des BFH
An einer GmbH waren acht Gesellschafter-Arbeitnehmer jeweils zu 11 % beteiligt. Das restliche Stammkapital in Höhe von 12 % hielt die GmbH als eigene Anteile selbst. Ihren Beteiligten gewährte sie im Jahr 1994 eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Pensionszusage. In jedem Einzelfall war die feste monatliche Versorgung ab dem 65. Lebensjahr so bemessen, dass sie weniger als 75 % der seinerzeit aktuellen Aktivbezüge des Begünstigten betrug. Als die GmbH im Jahr 2000 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, beschloss die Gesellschafterversammlung als Sanierungsmaßnahme die zunächst vorübergehende Kürzung der laufenden Gehälter der Gesellschafter-Arbeitnehmer um ein Fünftel. Da die Pensionszusagen ungekürzt ...