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Kapitalanlagerecht | Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern werden neu verhandelt
In vier, in wesentlichen Punkten gleich gelagerten, Verfahren hat der BGH erneut Schadensersatzansprüche von Anlegern im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers abgelehnt. Das Gericht hat in allen vier Fällen die Berufungsurteile aufgehoben und die Sachen jeweils zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Berufungsgerichte zurückverwiesen, weil jedenfalls mit der gegebenen Begründung ein Schadensersatzanspruch der Anleger gegen die beklagte Bank nicht bejaht werden kann. Die Anleger hatten 2007 von beklagten Bank „Global Champion Zertifikate” erworben. Mit der Insolvenz von Lehman Brothers Treasury Co. B. V. und der Lehman Brothers Holdings Inc. im September 2008 wurden diese Zertifikate weitgehend wertlos. Die zuvor im Wesentlichen ...