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Lohnsteuer | Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz
Die Aufwendungen für einen in der eigenen Wohnung befindlichen Raum unterliegen laut nicht dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn der Arbeitnehmer sich gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hat, an mehreren Arbeitstagen pro Woche von zu Hause aus an seinem Telearbeitsplatz zu arbeiten. Nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 5 EStG unterfallen die Aufwendungen für das Arbeitszimmer im Streitfall dem Abzugsverbot, da dem Kläger ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. An diesem Arbeitsplatz liege, so das Finanzgericht, grds. auch der qualitative Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Jedoch sollte der Kläger aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarung an zwei Tagen in der Woche von zu Hause aus arbeiten und dafür einen Raum v...