Zeitpunkt der Versteuerung eines Veräußerungsgewinns auf Grund
einer Call-Put-Option
Leitsatz
Ein Veräußerungsgewinn aus Aktiengeschäften im Sinne von § 17 EStG
wird nicht bereits aufgrund eines unwiderruflichen Angebots zum Abschluss eines
Kaufvertrages in Gestalt einer Call-Put-Doppeloption durch Begründung
wirtschaftlichen Eigentums des Käufers realisiert, wenn das
Dividendenbezugsrecht nur gegen entsprechende Kaufpreiserhöhung rückwirkend
übergehen soll, nach den tatsächlichen Verhältnissen mit der Durchführung der
Call-Put-Vereinbarung in den nicht gleichzeitig endenden Optionszeiträumen im
Hinblick auf die künftige Kursentwicklung nicht sicher zu rechnen ist und die
Übertragung des Eigentums an den Aktien erst nach der aufschiebend befristeten
Optionsausübung verlangt werden kann (Abgrenzung zum Sachverhalt des
, BStBl II 2007,
296).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 998 Nr. 11 KÖSDI 2012 S. 17963 Nr. 7 StBW 2012 S. 630 Nr. 14 ZAAAE-12462
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