Zur Beurteilung einer Tätigkeit als
„nebenberuflich” i. S. d.
§ 3 Nr. 26 EStG
Leitsatz
Hauptberuflich für die Betreuung von Kindern an einer offenen
Ganztagsschule beschäftigte Arbeitnehmer, die zusätzlich zu der nach dem
Anstellungsvertrag geschuldeten „normalen” Betreuung der Kinder
aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit demselben Arbeitgeber für besondere
Projekte und Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag eingesetzt werden, üben
insoweit keine die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG ausschließende
gleichartige Tätigkeit aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 1361 Nr. 22 EFG 2012 S. 1313 Nr. 13 KÖSDI 2012 S. 18008 Nr. 8 PAAAE-12461
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.