Unterscheidung
zwischen gebietsansässigen und nicht gebietsansässigen Personen
rechtmäßig?
Leitsatz
Der EuGH wird um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage
ersucht:
Sind die Artikel 56 und 58 des Vertrags zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung eines
Mitgliedstaats über die Erhebung der Erbschaftsteuer entgegenstehen, die bei
dem Erwerb durch Erbanfall eines im Inland belegenen Grundstücks von einer
gebietsfremden Person für den gebietsfremden Erwerber nur einen Freibetrag von
2.000 Euro vorsieht, während bei einem Erwerb durch Erbanfall ein Freibetrag
von 500.000 Euro gewährt würde, wenn der Erblasser oder der Erwerber zur Zeit
des Erbfalls seinen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat
hätte?
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 1189 Nr. 19 DB 2012 S. 16 Nr. 19 DStRE 2012 S. 1069 Nr. 17 EFG 2012 S. 1486 Nr. 15 ErbBstg 2012 S. 151 Nr. 7 GStB 2012 S. 222 Nr. 7 KÖSDI 2012 S. 17919 Nr. 6 KÖSDI 2012 S. 18042 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2012 S. 1645 StBW 2012 S. 599 Nr. 13 Ubg 2012 S. 646 Nr. 9 OAAAE-12457
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