Einkünfterzielungsabsicht bei entgeltlichen Darlehen
Leitsatz
1. Der Abzug von Werbungskosten setzt auch im Rahmen der Einkünfte nach § 20 EStG eine auf Erzielung eines Totalüberschusses
gerichtete Einkünfteerzielungsabsicht voraus.
2. Ob eine Überschusserzielungsabsicht im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG bei den entgeltlichen überlassenen Darlehen besteht,
ist durch eine Gegenüberstellung von den aus diesem Kreditengagement voraussichtlich erzielbaren Gesamt(-zins-) einnahmen
sowie den voraussichtlichen gesamten Werbungskosten (insbesondere Refinanzierungszinsen und -kosten) zu ermitteln.
Tatbestand
Fundstelle(n): UAAAE-12455
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