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FG München Beschluss v. - 10 V 3505/11

Gesetze: EStG Fassung 2003 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG§ 20 Abs. 1 Nr. 7 BGB § 488

Einkünfterzielungsabsicht bei entgeltlichen Darlehen

Leitsatz

1. Der Abzug von Werbungskosten setzt auch im Rahmen der Einkünfte nach § 20 EStG eine auf Erzielung eines Totalüberschusses gerichtete Einkünfteerzielungsabsicht voraus.

2. Ob eine Überschusserzielungsabsicht im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG bei den entgeltlichen überlassenen Darlehen besteht, ist durch eine Gegenüberstellung von den aus diesem Kreditengagement voraussichtlich erzielbaren Gesamt(-zins-) einnahmen sowie den voraussichtlichen gesamten Werbungskosten (insbesondere Refinanzierungszinsen und -kosten) zu ermitteln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAE-12455

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