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Finnland | Gesellschafterfremdfinanzierungsentwurf veröffentlicht
[i]Begrenzung des Zinsabzugs auf 30 % des EBITAm hat das finnische Finanzministerium einen Gesetzentwurf über die Einführung einer Regelung zur Gesellschafterfremdfinanzierung veröffentlicht. Vorgesehen ist, dass für verbundene Körperschaften und Personengesellschaften eine Begrenzung des Zinsabzugs auf 30 % des EBIT gelten soll. Voraussetzung ist, dass die Zinsaufwendungen die -erträge übersteigen und über einem Mindestbetrag von 500.000 € liegen.