BFH - VII R 67/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EGV 800/99 Art 4 Abs 1, EGV 800/99 Art 51, ZK Art 4 Nr 5
Rechtsfrage
Ablehnung der Gewährung von
Ausfuhrerstattung und Erhebung einer Sanktion wegen Ausfuhr ohne Vorlage der
Lizenz (Ausfuhrlizenz wurde erst innerhalb einer von der Ausfuhrzollstelle
gesetzten Nachfrist vorgelegt).
Stellt die von der Ausfuhrzollstelle
gesetzte Nachfrist eine zollrechtliche Entscheidung i.S. des Art. 4 Nr. 5 ZK
dar? -
Begründet die Fristsetzung eine
erstattungsrechtliche Bindungswirkung für die erstattende Behörde? -
Hätten die nachträglich, nach Ablauf
der Vorlagefristen, der Erstattungsbehörde vorgelegten Einfuhrnachweise
aufgrund höherer Gewalt anerkannt werden müssen?
Erfasst Art. 51 Abs. 1 VO Nr. 800/1999
die Verletzung von Verfahrens- und Vorlagefristen?
Das Verfahren ist durch
ausgesetzt und ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV dem EuGH
(dortiges Az.:
) vorgelegt
worden.
Ausfuhrerstattung; Höhere Gewalt; Sanktion
Fundstelle(n): HAAAE-12027
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