BFH - VIII R 45/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2, FGO § 60 Abs 3 S 1, FGO § 76 Abs 1 S 1
Rechtsfrage
1. Sind dem Kläger durch die Ausreichung von Schecks, die zu Lasten des Geschäftskontos der Gesellschaft, an der der Kläger beteiligt war, eingelöst und vor einer später erfolgten Einzelwertberichtigung buchungstechnisch zunächst als durchlaufende Posten behandelt wurden, sowie durch die Veräußerung mehrerer Grundstücke durch die Gesellschaft, an der der Kläger beteiligt war, an eine andere Gesellschaft, an der der Kläger über Treuhandverhältnisse beteiligt war, verdeckte Gewinnausschüttungen zugeflossen?
2. Kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann gegeben sein, wenn ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand verfügt, welcher wirtschaftlich nicht zum Vermögen des Verfügenden gehört?
3. Ist in Zusammenhang mit den im Streit stehenden verdeckten Gewinnausschüttungen die ausschüttende Gesellschaft im finanzgerichtlichen Verfahren notwendig beizuladen?
Beiladung; Berechtigter; Einkünfte aus Kapitalvermögen; Treuhandverhältnis; Verdeckte Gewinnausschüttung
Fundstelle(n):
NAAAE-12025