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NWB BB 7/2012 S. 198

Unterbilanzhaftung bei fehlender Offenlegung einer Neugründung der GmbH durch den Erwerber

Der BGH hat entschieden, dass bei der Neuaufnahme von Geschäften einer GmbH bei einem geänderten Unternehmensgegenstand dies dem Registergericht gegenüber offenzulegen ist. Bei Nichtoffenlegung droht eine Unterbilanzhaftung der Gesellschafter.

Der Kläger war Insolvenzverwalter, der in der Krise eine wirtschaftliche Neugründung (siehe unten) der GmbH vornahm, ohne dies dem Registergericht offenzulegen. Dem anschließenden Erwerber der GmbH gelang es nicht, diese vor der Insolvenz zu bewahren und sah sich im Folgenden Forderungen des Klägers ausgesetzt. Der Kläger machte mit der Klage die Forderungen gegen den Gesellschafter geltend. Während das LG die Klage abwies, gab das OLG der Klage statt.

In der Revision stellte der BGH fest, dass die Aufnahme von Geschäften mit geän...