Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz im Wohnbereich sind in vollem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig
Leitsatz
Die Aufwendungen für einen in der selbstgenutzten Wohnung belegenen Raum unterliegen nicht dem Abzugsverbot des § 4 Abs.
5 S. 1 Nr. 6b EStG, wenn der Arbeitnehmer auf Grund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gehalten ist, an mehreren Arbeitstagen
pro Woche seine Arbeitsleistung an einem im häuslichen Bereich belegenen Telearbeitsplatz zu erbringen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 6 Nr. 42 DStRE 2012 S. 1437 Nr. 23 EFG 2012 S. 1625 Nr. 17 KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 8 KÖSDI 2012 S. 18010 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2012 S. 2284 StBW 2012 S. 582 Nr. 13 KAAAE-11644
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