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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 211/11 EFG 2012 S. 1487 Nr. 15

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1 Satz 1, FGO § 65 Abs. 1 Satz 2, FGO § 96 Abs. 1 Satz 2, AO § 162

Finanzgerichtsordnung: Bestimmtheit des Klagebegehrens

Leitsatz

Werden zur Begründung einer Klage mehrere Besteuerungsmerkmale vorgebracht, die teils betragsmäßig bestimmt, teils betragsmäßig unbestimmt und auch nicht bestimmbar sind, ist der Klageantrag insgesamt unbestimmt und die Klage damit unzulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 10 Nr. 50
DStRE 2013 S. 252 Nr. 4
EFG 2012 S. 1487 Nr. 15
Ubg 2013 S. 198 Nr. 3
ZAAAE-11639

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