Zeitpunkt der Wertermittlung bei gemischter Schenkung unter aufschiebender Bedingung
Leitsatz
Eine schenkungsteuerpflichtige gemischte Schenkung liegt vor, wenn der Kaufpreis unter dem tatsächlichen Wert von Gesellschaftsanteilen
liegt.
Zur Wertbestimmung ist auf den Kaufvertragsabschluss und nicht auf den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung und des Eintritts einer
vereinbarten aufschiebenden Bedingung hinsichtlich der Abtretung der Gesellschaftsanteile abzustellen.
Der Wert von nicht notierten Gesellschaftsanteilen kann nach dem sog. Stuttgarter Verfahren bestimmt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1574 Nr. 16 ErbBstg 2012 S. 241 Nr. 10 ErbStB 2012 S. 239 Nr. 8 KÖSDI 2012 S. 18090 Nr. 10 LAAAE-11635
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