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Umsatzsteuer | Pflicht zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verfassungskonform
(1) Die Verpflichtung eines Unternehmers, seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem FA grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. (2) Beantragt der Unternehmer, zur Vermeidung von unbilligen Härten die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (weiterhin) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abgeben zu dürfen, muss das FA diesem Antrag entsprechen, wenn dem Unternehmer die elektronische Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. (3) Liegt eine solche wirtschaftliche oder persönliche Unzumutbarkeit nicht vor, verbleibt es bei dem Anspruch des Unternehmers auf er-messensfehlerfreie Entscheidung des FA über diesen Antrag. (4) Der Unternehmer darf vom FA hinsichtlich der zur Erfü...