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Track 24-25 | Bilanzierung: Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Das FG Münster hat entschieden, dass bei rechtlich vor dem Bilanzstichtag entstandenen Verpflichtungen für die Bildung einer Rückstellung die wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag nicht erforderlich ist. In der Rechtsprechung des BFH bestehen in dieser Frage unterschiedliche Auffassungen. Das FG-Urteil enthält zudem bemerkenswerte Aussagen zur Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Track 24 | Wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag umstritten
Zur Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen ein interessantes Verfahren anhängig.
Im Streitfall erfüllte eine Feuerungsanlage im Streitjahr nicht mehr die amtlichen Grenzwerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Die TA Luft, wie die Verwaltungsvorschrift kurz genannt wird, sieht für diesen Fall vor: Die Produktionsfirma muss innerhalb einer bestimmten Frist die Altanlagen an die neuen Grenzwerte anpassen.
Die Besonderheit aus steuerlicher Sicht lag zum Bilanzstichtag darin: Die behördliche Anweisung war bereits ergangen. Zum Bilanzstichtag bestand ...